Allgemeine Geschäftsbedingungen der Hundeschule „Einfach Hündisch – Jacqueline Rauen“ (Version Juni 2019)

A. Anwendungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln alle Rechtsbeziehungen zwischen „Einfach Hündisch Jacqueline Rauen“ (im folgenden Hundeschule genannt) und dem Kunden (im folgenden Teilnehmer genannt).

B. Angebot der Hundeschule

(1) Die Hundeschule bietet Unterricht für Hundehalter an, um diese dazu zu befähigen, sowohl gegenüber ihrem eigenen als auch gegenüber fremden Hunden Verhaltensweisen an den Tag zu legen, die ein konfliktfreies und für beide Seiten zufriedenstellendes Miteinander ermöglichen bzw. erleichtern. Des weiteren werden Beschäftigungsmöglichkeiten für die Hunde sowie allgemeine Informationen zum Umgang mit Hunden angeboten. Die Kurse können sowohl in Gruppen als auch in Einzelterminen gebucht werden. Ferner werden von der Hundeschule auch Vorträge angeboten.

(2) Die Hundeschule bemüht sich, im Rahmen der durch die gegebenen Umstände (Alter, Gesundheitszustand, Rasse des Hundes, Eigenbemühungen des Teilnehmers) vorhandenen Möglichkeiten die sich aus den jeweiligen Beschreibungen auf der Homepage oder persönliche Absprachen mit den Teilnehmer ergebenden Ziele zu erreichen. Den Teilnehmer ist allerdings bewußt, daß ein Erfolg nicht garantiert werden kann.

C. Regelungen zum Vertragsverhältnis

I. Vertragsschluss und Nebenabreden

(1) Der Vertrag zwischen der  Hundeschule und dem Teilnehmer kommt durch eine Anmeldung des Teilnehmer und eine hierauf folgende Bestätigung der Hundeschule zustande. Die Anmeldung kann online über die von der Hundeschule bereitgestellte Website oder schriftlich erfolgen.

(2) Ein Anspruch des Interessenten auf Vertragsschluss besteht auf keinen Fall. Die Hundeschule ist jederzeit berechtigt, eine Anmeldung mit oder ohne Angabe von Gründen abzulehnen. Die Bestätigung oder Ablehnung einer Buchung wird in jedem Fall innerhalb einer Frist von sieben Werktagen seit Eingang der Buchung erfolgen.

(3) Nebenabreden zu diesem Vertrag sind nicht getroffen. Zusatzabsprachen, Änderungen und Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Ein Schriftformerfordernis gilt auch für die Aufhebung des Schriftformerfordernisses.

II. Buchungs- und Teilnahmevoraussetzungen

(1) Buchungen können nur dann bestätigt werden, wenn der Hund ordnungsgemäß bei der zuständigen Gemeinde angemeldet und geimpft ist. Des Weiteren muss jeder Kunde über eine Haftpflichtversicherung für den angemeldeten Hund oder, sofern er nicht selbst der Halter ist, über den Nachweis einer Haftpflichtversicherung des Halters des Hundes verfügen. Nachweise über die ordnungsgemäße Anmeldung, die erforderlichen Impfungen sowie das Bestehen einer Haftpflichtversicherung sind auf Verlangen vorzulegen.

(2) Der Kunde hat die Hundeschule unaufgefordert über Erkrankungen des angemeldeten Hundes, Besonderheiten im Wesen wie Aggressionen oder Ängste und Beißvorfälle zu informieren. Entsprechendes gilt für den Fall der Läufigkeit einer Hündin. Liegen Umstände im Sinne der Sätze 1 oder 2 vor, so ist die Hundeschule dazu berechtigt, den Teilnehmer vorübergehend oder dauerhaft vom Besuch der Veranstaltungen auszuschließen. In einem solchen Fall bleibt der Kunde zur Zahlung der Kursgebühren für die von ihm nicht besuchten Veranstaltungen verpflichtet.

III. Ort und Zeit der Veranstaltungen

(1) Die Hundeschule gibt Ort und Zeit der jeweiligen Veranstaltungen rechtzeitig, spätestens drei Kalendertage vor dem jeweiligen Termin, durch Mail, Telefon oder persönliche Mitteilung gegenüber den Teilnehmer bekannt.

(2) Ansprüche des Teilnehmers auf bestimmte Trainingsorte oder bestimmte Trainingszeiten bestehen nicht. Ausgenommen von dieser Regelung sind auf der Homepage der Hundeschule angegebene Orte und Zeiten, sofern diese in der in Zusammenhang mit der Anmeldung des Teilnehmers erfolgenden Bestätigung nochmals angegeben werden. Ebenfalls ausgenommen von der Regelung in Satz 1 sind individuell mit einzelnen Teilnehmer vereinbarte Termine.

(3) Kann ein Kunde einen Termin nicht einhalten, so befreit ihn dies nicht von der Zahlungspflicht. Bei vom Teilnehmer nicht zu vertretenden Gründen wird sich die Hundeschule ohne Anerkennung einer Rechtspflicht in angemessenem Umfang darum bemühen, dem Teilnehmer die Teilnahme an einem Ersatztermin zu ermöglichen.

IV. Weitere Pflichten des Kunden

(1) Der Kunde hat Einrichtungen der Hundeschule und Privateigentum Dritter zu respektieren und pfleglich zu behandeln. Er hat alles zu unterlassen, was andere Teilnehmer oder deren Hunde in Gefahr bringen oder schädigen könnte. Hierzu gehört auch, daß das Werfen von Stöcken, Bällen oder sonstigem Spielzeug sowie das Füttern fremder Hunde erst und nur nach ausdrücklicher Erlaubnis der Hundeschule sowie des jeweils betroffenen anderen Teilnehmers gestattet ist.

(2) Der Kunde hat den Unterricht, sofern er an ihm teilnehmen will, persönlich aufzusuchen. Eine beabsichtigte Vertretung des Teilnehmers durch Dritte ist der Hundeschule spätestens drei Kalendertage im Voraus anzuzeigen. Eine derartige Vertretung ist nur dann zulässig, wenn die Hundeschule ihr ausdrücklich zustimmt. Die Hundeschule wird die Zustimmung nur dann verweigern, wenn ihr triftige Gründe entgegenstehen. Solche Gründe liegen insbesondere dann vor, wenn der Vertreter minderjährig oder der Hund als aggressiv oder problematisch einzuschätzen ist.

(3) Der Kunde hat allen Anweisungen der Hundeschule während der Veranstaltungen sowie auf einem von der Hundeschule benannten Gelände in Bezug auf das Verhalten gegenüber seinem und anderen Hunden Folge zu leisten.

(4) Der Konsum von Drogen, Alkohol und alkoholischen Getränken sowie die Teilnahme an den Veranstaltungen der Hundeschule unter dem Einfluss derartiger Stoffe sind ausnahmslos unzulässig.

(5) Foto-, Film-, Video- und Tonaufnahmen sind während der gesamten Dauer der Veranstaltung nur mit vorheriger schriftlicher Genehmigung der Hundeschule zulässig. Unter keinen Umständen dürfen derartige Aufnahmen gewerblich genutzt oder zur gewerblichen Nutzung an Dritte weitergegeben werden. Das Mitbringen von Begleitpersonen zu den Veranstaltungen der Hundeschule ist nur mit Genehmigung der Hundeschule gestattet.

(6) Soweit die Hundeschule in ihren Veranstaltungen Foto- oder Filmaufnahmen, Skripte, Zeichnungen, Texte oder sonstiges urheberrechtlich geschütztes Material verwendet, ist jede Vervielfältigung, öffentliche Wiedergabe, Vorführung oder sonstige nach dem Urheberrecht allein dem Urheber vorbehaltene Nutzung dieses Materials durch die Teilnehmer nur nach vorheriger schriftlicher Genehmigung der Hundeschule zu privaten nichtgewerblichen Zwecken zulässig.

V. Rechte der Hundeschule

(1)  Die Hundeschule hat das jederzeitige Recht, Gruppen von Hunden anders zusammenzustellen, wenn sich herausstellt, dass die bisherige Zusammensetzung zu Störungen eines geordneten Unterrichts führt. Soweit Teilnehmer hierdurch an einem von der Hundeschule bestätigten Termin nicht mehr teilnehmen können, wird die Hundeschule sich darum bemühen, einen Ersatztermin für den Unterricht zu benennen. Können oder wollen die Teilnehmer an diesem Ersatztermin nicht teilnehmen, steht ihnen ein Kündigungsrecht mit sofortiger Wirkung zu.  Satz 3 gilt nicht, wenn der Kunde die erforderliche Änderung der Gruppenzusammensetzung durch sein Verhalten verschuldet hat.

(2) Die Hundeschule kann vereinbarte bzw. bestätigte Termine absagen, wenn es hierfür zwingende Gründe gibt. Zwingende Gründe liegen insbesondere vor, wenn die Witterungsbedingungen eine sinnvolle Durchführung des Termins nicht möglich machen. Die Entscheidung hierüber trifft die Hundeschule unter Berücksichtigung aller Umstände. Soweit eine Terminabsage erforderlich wird, wird hierfür von der Hundeschule ein Ersatztermin angeboten. Teilnehmer, die an diesem Ersatztermin nicht teilnehmen können oder wollen, haben keinen Anspruch auf Rückzahlung der für den ausgefallenen Termin geleisteten Gebühren bzw. auf Erlass des entsprechenden Betrages, soweit dieser noch nicht gezahlt worden ist.

(3) Hunde, die sich als unverträglich mit anderen Hunden oder Teilnehmer erweisen, können durch die Hundeschule vorübergehend oder auf Dauer vom Unterricht ausgeschlossen werden. Die Hundeschule wird sich im Rahmen des Zumutbaren darum bemühen, für diese Hunde eine andere Unterrichtsform zu finden, ohne dass dem Teilnehmer hierdurch höhere Kosten entstehen. Sollte dies nicht möglich sein, gilt Absatz 2 Satz 4 entsprechend.

(4) Teilnehmer, die verspätet zum Unterricht erscheinen, können für die Gesamtdauer oder einen Teil der jeweiligen Unterrichtsveranstaltung vom Unterricht ausgeschlossen werden, wenn durch ihren verspäteten Zutritt eine Störung der bereits begonnenen Veranstaltung zu befürchten ist. In diesem Fall gilt Absatz 2 Satz 4 entsprechend.

VI. Zahlungsmodalitäten und Dauer der Trainingseinheiten

(1) Die Preise der Hundeschule ergeben sich aus den jeweils im Zeitpunkt der Buchung auf der Homepage der Hundeschule veröffentlichten Angaben.

(2) Die Zahlung hat jeweils bis spätestens zum Beginn einer Veranstaltung und bei Veranstaltungen, die sich über mehrere Termine erstrecken, bis zum Beginn des ersten Termins zu erfolgen. Die Zahlung kann bargeldlos durch Überweisung auf das aus der Anmeldung ersichtliche Girokonto oder in bar erfolgen.  Bei Kursen, die sich über mehrere Monate erstrecken, ist eine Aufteilung des Gesamtbetrages auf gleiche Monatsbeträge möglich. Auch in diesem Fall hat die Zahlung bis spätestens drei Werktage vor Beginn des jeweiligen Monats auf das in Satz 1 genannte Girokonto zu erfolgen. Die Hundeschule hat das Recht, die Teilnahme an einem gebuchten Kurs oder die Durchführung eines Einzeltermins zu verweigern, wenn die Zahlung nicht, nicht vollständig oder nicht fristgerecht erfolgt. In diesem Fall besteht kein Anspruch des Kunden auf Erstattung bereits gezahlter Beträge bzw. auf Befreiung von der eingegangenen Verbindlichkeit. Die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen aufgrund nicht, nicht vollständig oder nicht fristgerechter Zahlung wird hierdurch nicht ausgeschlossen.

(3) Die Hundeschule behält sich das Recht zur Änderung der angegebenen Preise ausdrücklich vor. Ausgenommen hiervon sind Veranstaltungen, die bereits begonnen haben. Bei Veranstaltungen, die aus mehreren Terminen bestehen, ist eine Änderung der Preise ab dem Tag des ersten Termins für die Dauer der zu diesem Zeitpunkt vereinbarten Termine ausgeschlossen.

(4) Der Kunde kann gebuchte Einzeltermine bis drei Werktage vor dem vereinbarten Termin ohne Angabe von Gründen kostenfrei stornieren. Bei einer nicht oder später erfolgten Stornierung ist der vereinbarte Preis für den Termin zu zahlen, sofern der Kunde nicht nachweist, dass der Hundeschule durch die Stornierung kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.

(5) Bei Kursen, die sich über mehrere Termine erstrecken, ist Abs. 4 mit der Maßgabe anzuwenden, dass eine Stornierung bis spätestens drei Werktage vor dem ersten vorgesehenen Termin zu erfolgen hat.

(6) Kann ein Kunde an einem oder mehreren Terminen wegen Verstoßes gegen C. Ziffer I. Abs. 1 Sätze 1 oder 3 oder gegen C. Ziffer IV. dieser Geschäftsbedingungen nicht teilnehmen, bleibt der Zahlungsanspruch der Hundeschule für die vom Teilnehmer nicht besuchten Veranstaltungen bestehen.

(7) Die Dauer der Trainingseinheiten ist der jeweils gültigen Preisliste zu entnehmen, die Bestandteil des Vertrages zwischen der Hundeschule und dem Kunden ist.

VII. Fotos und Filmaufnahmen der Hundeschule

(1) Die Hundeschule behält sich das Recht vor, aus gegebenem Anlass während der Veranstaltungen Foto- und Filmaufnahmen zu erstellen und diese zu veröffentlichen. Der Kunde willigt ausdrücklich ein, dass diese Filmaufnahmen erstellt und veröffentlicht werden dürfen. Diese Einwilligung bezieht sich auf ihn selbst, seinen Hund und alle Personen, die er mit Einwilligung der Hundeschule zu Terminen der Hundeschule mitbringt. Sollte der Kunde sich gemäß Ziffer IV. Abs. 2 Satz 2 dieser Bedingungen bei einem Termin durch einen Dritten vertreten lassen, informiert er den Dritten über die Möglichkeit, dass die Hundeschule Fot- und / oder Filmaufnahmen erstellt und veröffentlicht und sichert der Hundeschule die Einwilligung des Vertreters zu.

VIII. Kündigung

(1) Die Kurse mit Ausnahme des I-Dötzchen-Kurses können von beiden Seitenmit einer Frist von Vier Wochen zum Ende des Kalendermonats in Schriftform oder per E-Mail gekündigt werden. Die Kündigung durch den Kunden ist an die Hundeschule zu richten. Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund wird durch diese Regelung nicht berührt.

(2) Der I-Dötzchen-Kurs kann ab dem ersten Termin nicht mehr gekündigt werden. Abs. 1 Satz 3 gilt entsprechend.

(3) Solange ein Kurs nicht gekündigt wird, verlängert sich um jeweils einen Monat.

IX. Haftung

(1) Die Hundeschule haftet für Körper- und Sachschäden der Teilnehmer, ihrer Hunde sowie ihrer eventuellen Begleitpersonen nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Diese Haftungseinschränkung gilt auch für von der Hundeschule beauftragte Erfüllungs- und / oder Verrichtungsgehilfen.

(2) Der Kunde haftet nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften für alle von ihm schuldhaft herbeigeführten Schäden sowie unabhängig von Verschulden für alle von seinem Hund verursachten Schäden. Entsprechendes gilt für mit Zustimmung der Hundeschule am Unterricht statt des Teilnehmers teilnehmende Dritte. Des Weiteren haftet der Kunde bzw. der für ihn am Unterricht teilnehmende Dritte für alle Schäden, die von ihm mitgebrachte Begleitpersonen verursachen.

X. Widerrufsrecht / Widerrufsbelehrung

(1) Form und Frist des Widerrufs

Dem Kunden steht das Recht zu, den geschlossenen Vertrag innerhalb einer Frist von 14 Tagen ab dem Datum des Vertragsschlusses ohne Angabe von Gründen zu widerrufen. Die sich aus Abs. 3 ergebende Einschränkung des Widerrufsrechts bleibt hiervon unberührt.

Wollen Sie von Ihrem Widerrufsrecht Gebrauch machen, so müssen Sie mich („Einfach Hündisch Jacqueline Rauen“, …) durch eine eindeutige Erklärung (z.B. E-Mail, Brief oder Fax) hierüber informieren.

Ihr Widerruf erfolgt fristgerecht, wenn Sie ihn innerhalb der genannten Widerrufsfrist absenden.

(2) Rechtsfolgen des Widerrufs

Im Falle des Widerrufs habe ich Ihnen alle von Ihnen bereits erhaltenen Zahlungen unverzüglich, spätestens aber innerhalb von vierzehn Tagen seit Eingang Ihres Widerrufs bei mir, zu erstatten.

Die Erstattung erfolgt auf dem gleichen Zahlungsweg wie Ihre Zahlung, sofern wir nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart haben. Kosten entstehen ihnen durch die Erstattung in keinem Fall.

(3) Einschränkungen des Widerrufsrechts

Haben Sie verlangt, dass ich mit meinen Leistungen bereits während des Laufs der Widerrufsfrist beginnen soll, so steht mir im Falle Ihres Widerrufs ein Teil der vereinbarten Vergütungen zu. Dieser Teil errechnet sich aus dem Verhältnis der im Zeitpunkt des Eingangs Ihres Widerrufs bei mir bereits erbrachten Leistungen zu den ursprünglich vereinbarten Gesamtleistungen.

XI. Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden oder eine Lücke enthalten, so bleibt die Geltung der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt eine wirksame Bestimmung als vereinbart, die dem von den Parteien Gewollten am nächsten kommt.